- Allgemeine Pflicht, den Hund sicher und verantwortungsbewusst zu halten, zu führen und beaufsichtigen.
- Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten.
- Kot korrekt beseitigen.
- Lärmbelästigung vermeiden.
- Hundeabgabe und Haftpflichtverischerung jährlich begleichen.
- Namens- oder Adressänderung bei Amicus und der Gemeinde innert 10 Tagen melden.
Quelle: Hundehaltung – Informationen zum Zürcher Hundegesetz vom Veterinäramt des Kantons Zürich zum Thema Hundehaltung.