
Seit dem 1. September 2008 gilt in der ganzen Schweiz ein neues Tierschutzgesetz. Laut diesem Gesetz müssen Personen, die noch nie einen Hund besassen, vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs und nach dem Kauf einen Praxiskurs besuchen.
Für Personen welche aktuell einen Hund haben, oder bereits einen hatten, entfällt der Theoriekurs. Allerdings muss innerhalb des ersten Jahres, nach dem Kauf des neuen Hundes der Praxiskurs besucht werden.
Im Theoriekurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht, wie Hunde lernen und welche verschiedene Rassen es gibt. Im Praxiskurs lernt man verschiedene Gehorsamsübungen, wie Risikosituationen erkannt werden können und was zu tun ist, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung? – Hier finden Sie Antworten.
Wie sieht die Ausbildung konkret aus?
Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Training mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde umfasst .
Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?
Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. Gerade der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt aber einen weiteren Zweck: Künftige Haltende sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen.
Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung?
Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkom-men, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kanto-nalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden.
Wer kann solche Kurse anbieten?
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat genaue Kriterien für die Ausbildung und die Ausbildner erarbeitet. Diese sind in einer Departementsverordnung definiert. Das BVET anerkennt aufgrund dieser Kriterien Organisationen (Verbände, Vereine, Firmen, Ausbildungsstätten,…), die Kursleiter ausbilden können. Auf www.tiererichtighalten.ch werden die anerkannten Organisationen und ihre Ausbildungen aufgelistet. Wer künftig die für Hundehaltende obligatorischen Hundekurse geben möchte, muss eine solche oder eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Prüfung bestanden haben.
Muss man mit jedem Hund jeder Rasse in dieses Training?
Ja, unabhängig von Rasse und Grösse.
Quelle:
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